Sozialstipendium

FAQ

Nach welchen Kriterien wird das Sozialstipendium vergeben?

  • Das Sozialstipendium ist für Studierende vorgesehen, die sich in einer finanziellen oder persönlichen Notlage befinden, die die Aufnahme oder Weiterführung des Studiums gefährdet und die eine mindestens befriedigende Schul- bzw. Studienleistung vorweisen können.

 

Wo finde ich Informationen zum Auswahlverfahren?

Wo finde ich die Förderrichtlinien für das Sozialstipendium?

  • Die Förderrichtlinien zum Sozialstipendium finden Sie hier.

Kann ich ein Sozialstipendium erhalten, wenn ich die Regelstudienzeit überschritten habe?

  • Ja, das Sozialstipendium wird unter Umständen auch unabhängig von der Regelstudienzeit vergeben.

Wann findet die nächste Bewerbungsphase statt?

  • Es gibt zwei Bewerbungszeiträume: Vom 1.-28.02.(29.02.) sowie vom 1.-31.08. sind Bewerbungen um ein Sozialstipendium zum jeweils folgenden Semester möglich. Bewerbungen sind ausschließlich über dieses Online-Formular möglich.

Können sich auch ausländische Studierende bewerben?

  • Ja. Voraussetzung ist die Zulassung oder Immatrikulation an einer der fünf Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe:  Universität Bielefeld, Universität Paderborn, Hochschule Bielefeld, Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Hochschule für Musik in Detmold.
  • Ausgeschlossen sind Austauschstudierende, die an ihrer Heimatuniversität immatrikuliert sind und an den bereits genannten Hochschulen nur einen Auslandsaufenthalt als Gast absolvieren.

Können sich auch Promotionsstudierende auf ein Stipendium bewerben?

  • Nein, Promotionsstudierende sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Wie verfasse ich ein Motivationsschreiben?

  • Einen Leitfaden zum Verfassen von Motivationsschreiben finden Sie hier.

Kann man sich nach einer Absage zu einem späteren Förderjahr erneut bewerben?

  • Ja. Interessierte Studierende können sich in jeder neuen Vergaberunde erneut bewerben.

Kann ich nach Ablauf der Bewerbungsfristen noch Unterlagen nachreichen?

  • Bitte reichen Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen unaufgefordert nach, da diese nicht berücksichtigt werden.

Wie erfolgt die Zuordnung von Stipendiat/-Innen und Förderern?

  • Eine Zuordnung erfolgt direkt. Viele der fördernden Unternehmen und Privatpersonen laden aber nicht nur ihre persönlichen Studienfonds-Stipendiatinnen und Stipendiaten zu Veranstaltungen im ideellen Förderprogramm ein, sondern öffnen diese Veranstaltungen für einen erweiterten Kreis innerhalb des Studienfonds-Netzwerks. Weiterhingehende Informationen finden Sie hier.

Darf ich als Stipendiat/-in eine Nebentätigkeit als studentische Hilfskraft (SHK/WHB) ausüben?

  • Für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Studienfonds OWL ist eine gleichzeitige Beschäftigung als studentische Hilfskraft zulässig.

Was mache ich, wenn sich meine Adresse oder Bankverbindung ändert?

  • Bitte informieren Sie uns umgehend über Änderungen Ihrer Bankverbindung, damit Bescheide und Zahlungen korrekt ankommen!
  • Sollten selbstverschuldete Gebühren anfallen, fallen diese zu Lasten des Stipendiaten bzw. der Stipendiatin.

Ihre Ansprechpartner/-innen

FABIAN KLIPSCH
Referent

Mo.: 08:00 – 17:00 Uhr
Di. - Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr

Tel.: 05251 – 60 52 34

Mobil: 0152 – 01 59 37 67

f.klipsch@studienfonds-owl.de

 

SANDRA ERDMANN
Referentin

Mo. - Do.: 07:30 Uhr – 14:30 Uhr
Tel.: 05251 – 60 34 90

Mobil: 0173 – 52 08 65 7

s.erdmann@studienfonds-owl.de