Stiftungszweck

Gemäß ihrer Satzung verfolgt die Stiftung Studienfonds OWL folgende Zwecke:

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
  2. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung im Wege der Förderung des Studiums an den Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe (OWL) und die selbstlose Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und potentiellen Zuwendern (u. a. regionale Wirtschaft, Institutionen, Privatpersonen) zur Förderung der Wissenschaft und Forschung und der Bildung und Erziehung. Die Stiftung will vor allem dazu beitragen, dass in OWL jeder Studieninteressierte, der motiviert und geeignet ist, ein Studium aufnehmen kann. Hierdurch soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Bildungspotentiale für die Allgemeinheit (Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung) zu nutzen.
  3. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die materielle und ideelle Förderung von Studierenden der in der Präambel genannten Hochschulen, insbesondere durch die Vergabe von Stipendien und Förderung anderer geeigneter Projekte im Sinne von Absatz 2.
    1. Daneben kann die Stiftung Mittel zur Verwirklichung der vorgenannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts beschaffen, diese können auch von der Stiftung selbst gegründet werden.
    2. Die treuhänderische Verwaltung und Wahrnehmung der Stiftungsträgerschaft unselbständiger Stiftungen ist zulässig.
    3. Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
  4. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stifterinnen und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Stiftung.

 

Stimmen

Dr. Sebastian Meyer-f-Brandi Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

„Als regional verwurzelte Kanzlei engagieren wir uns auch gesellschaftlich in der Region. Viele unserer Kolleginnen und Kollegen kommen aus OWL oder haben hier studiert; daher haben wir eine enge Beziehung zu den Hochschulen in der Region. Wir möchten auch den folgenden Generationen eine gute Ausbildung ermöglichen und bringen uns daher gerne in das Förderprogramm des Studienfonds OWL ein. Das Deutschlandstipendium ist hierfür aus unserer Sicht ein idealer Rahmen. Umgekehrt profitieren wir natürlich ebenfalls von dem Erfahrungsaustausch sowie den Kontaktmöglichkeiten zu leistungsstarken Studierenden.“