Spenden als Privatperson

Treuhandstiftung

  • Sie möchten Ihr Vermögen oder einen Teil davon dauerhaft einem guten Zweck widmen?
  • Sie suchen eine Form, die steuerrechtlich mehr Vorteile als die Spende bietet?
  • Sie können sich vorstellen, eine Stiftung zu gründen, möchten den Aufwand jedoch möglichst gering halten?
  • Sie möchten eine schlanke und kostenarme Verwaltung?

Dann kann die Errichtung einer Treuhandstiftung genau das Richtige für Sie sein. Als Stiftung Studienfonds OWL stehen wir Ihnen gerne als vertrauensvolle Treuhänderin zur Seite.

Die Treuhandstiftung – auch unselbstständige Stiftung genannt – ist die gängigste Stiftungsform in Deutschland. Im Gegensatz zu einer rechtsfähigen Stiftung übernimmt bei einer Treuhandstiftung ein rechtsfähiger Treuhänder die Geschäftsführung und Verwaltungsorganisation. Treuhänder/Treuhänderin kann jede natürliche oder juristische Person sein.

 

Die Vorteile der Treuhandstiftung liegen auf der Hand

  • Es entstehen geringere Kosten als beim Gründen einer rechtsfähigen Stiftung.
  • Eine Treuhandstiftung zu gründen geht schnell: Die Gründung kann in etwa vier Wochen durchgeführt werden, wohingegen die Errichtung einer selbstständigen Stiftung mehrere Monate in Anspruch nimmt.
  • Bei der Treuhandstiftung können sowohl die Stiftungsarbeit als auch die Stiftungsverwaltung nahezu vollständig auf den Treuhänder/die Treuhänderin übertragen werden.
  • Eine Treuhandstiftung genießt die gleichen steuerlichen Vorteile wie eine selbstständige Stiftung.

 

Bei Interesse oder offenen Fragen sprechen Sie uns an, gerne realisieren wir diskret und kompetent gemeinsam mit Ihnen Ihr individuelles Stiftungsprojekt.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

 

Ihre Ansprechpartnerin

KATJA URHAHNE
Geschäftsführerin

Mo. – Fr.: 07:30 – 14:30 Uhr

Tel.: 05251 – 60 37 47

Mobil: 0 172 – 560 70 79

k.urhahne@studienfonds-owl.de