Deutschlandstipendium

Bewerbung

Bewerbungszeitraum

Die Bewerbungsphase für das WS 2024/2025 ist abgeschlossen. Vom 15.3 bis in der Regel 5.5. (23.59 Uhr) können sich Studierende und Studieninteressierte jährlich um ein Deutschlandstipendium bewerben. Bewerbungen sind ausschließlich über dieses Online-Formular möglich.

 

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Zielgruppe

  • deutsche und ausländische Studierende, die an einer der fünf zum Studienfonds OWL gehörenden Hochschulen immatrikuliert sind: Universität Bielefeld, Universität Paderborn, Fachhochschule Bielefeld, Technische Hochschule OWL und Hochschule für Musik Detmold
  • deutsche und ausländische Studieninteressierte, die im folgenden Wintersemester ein Studium an einer der fünf oben genannten Hochschulen aufnehmen möchten.

Bewertungskriterien

  • gute bis sehr gute Schul-/ oder Studienleistungen
  • soziales / gesellschaftliches / politisches Engagement

Ausschlusskriterien

  • gleichzeitiger Erhalt eines Stipendiums eines Begabtenförderwerkes sowie der Erhalt einzelner weiterer Stipendien (Einzelfallprüfung), siehe unten unter „Hinweise“.
  • Promotionsförderung

Förderrichtlinien

Eine ausführliche Darstellung der Bewerbungsvoraussetzungen und Bewertungskriterien finden Sie in unseren Förderrichtlinien. Die Förderrichtlinien für das Deutschlandstipendium finden Sie hier.

 

Bewerbungsunterlagen

Nach dem Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars müssen die Bewerbungsunterlagen wie nachfolgend benannt hochgeladen werden. Bitte kennzeichnen Sie die Dateien zwingend mit Ihrem Nachnamen (z.B. Lebenslauf_Mustermann), damit alle Dokumente eindeutig Ihnen zugeordnet werden können.

1. Datei: Motivation_Nachname.pdf

  • unterschriebenes Motivationsschreiben mit Namen und Anschrift (Adressat: „Sehr geehrte Damen und Herren“)
     

2. Datei: Lebenslauf_Nachname.pdf

  • unterschriebener tabellarischer Lebenslauf

 

3. Datei: Hochschulzugangsberechtigung_Nachname.pdf

  • Zeugnis Hochschulzugangsberechtigung bzw. letztes Zeugnis vor dem Schulabschluss, wenn das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt
    • Bei ausländischen Zeugnissen benötigen Sie eine amtlich beglaubigte Übersetzung inklusive Umrechnung in das deutsche Notensystem (und zwar in der Form, wie es auch für die Bewerbung bzw. Einschreibung an Ihrer Hochschule benötigt wird (s. Uni Assist). Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten direkt an der betreffenden Hochschule).
       

4. Datei: Studium_Nachname.pdf

  • Abschlusszeugnis oder Transkript der vorher besuchten Hochschule bzw. des vorherigen Studiums (z.B. bei Hochschulwechsel sowie zu Beginn eines Master-Studiengangs)
  • Vollständige Leistungsübersicht (Transkript) über das bisherige Studium sowie die aktuelle Durchschnittsnote und die aktuellen ECTS-Punkte 
  • Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des aktuellen Fachsemesters (falls bereits vorhanden, ansonsten nach Studienbeginn nachzureichen)

 

5. Datei: Nachweise_Nachname.pdf

  • Zeugnisse und Bescheinigungen über Praktika und Arbeitsverhältnisse
  • Bescheinigungen über ehrenamtliches/gesellschaftliches Engagement, besondere Fähigkeiten, Auszeichnungen, Preise, Auslandsaufenthalte, etc. wie z. B. die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement im Sinne von § 2 Absatz 2 Stipendienprogramm-Verordnung (StipV) (http://www.gesetze-im-internet.de/stipgdv/__2.html)

 

6. Datei (optional): Sonstiges_Nachname.pdf

  • Hinweise auf besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben, sofern diese für die Bewerbung von Bedeutung sind (http://www.gesetze-im-internet.de/stipgdv/__2.html)

 

7. Datei (optional): Foto_Nachname.jpg

  • aktuelles Foto

 

Bitte schicken Sie nach dem Upload aller Dokumente die Bewerbung online wie auf dem Bewerbungsserver beschrieben ab. Sie haben die Möglichkeit, die Bewerbung zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Bei abschließender erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

 

Wichtige Hinweise

1. Es werden nur vollständig und fristgerecht hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Nachreichungen sind nicht zulässig.

2. Alle Dokumente müssen im PDF-Format angefügt werden (Foto ausgeschlossen), andere Formate werden nicht berücksichtigt. Alle Nachweise sind in elektronischer Form und nur über das Online-Formular einzureichen. Papierdokumente werden nicht akzeptiert. Alle Dokumente müssen wie oben beschrieben gegliedert sowie in der angegebenen Reihenfolge auf den hochgeladen werden.

3. Bitte richten Sie keine Anfragen zum Deutschlandstipendium an die Studierendensekretariate oder Lehrstühle der Fakultäten. Fordern Sie bitte auch keine Gutachten oder Empfehlungsschreiben von Professorinnen und Professoren für die Bewerbung an; diese werden nicht in die Auswahl einbezogen.

4. Beim Verfassen Ihres Motivationsschreibens können Sie sich gerne an diesem Leitfaden zur Erstellung des Motivationsschreibens orientieren.

5. Der gleichzeitige Bezug eines weiteren Stipendiums wird bei Bewilligung des Deutschlandstipendiums geprüft. Sie sind verpflichtet den Erhalt weiterer Stipendien anzugeben. Eine parallele Stipendienförderung kann möglich sein und richtet sich nach der Art der Förderung. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, darf kein Deutschlandstipendium beziehen. Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs des Deutschlandstipendiums sowie anderer Stipendien finden Sie hier: Übersicht Doppelförderung Deutschlandstipendium. Während des Stipendiums besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtungspflicht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt Stichproben durch, um Doppelförderung zu identifizieren. Der Studienfonds OWL bzw. die hieran beteiligten Hochschulen sind dazu verpflichtet, die hierfür notwendigen Daten zu übermitteln (vgl. §4 StipG).

6. Mehrfachbewerbungen: Falls Sie sich für verschiedene Studiengänge und/oder an verschiedenen am Studienfonds OWL beteiligten Hochschulen bewerben, müssen Sie analog zu jeder einzelnen Hochschulbewerbung auch eine Stipendienbewerbung einreichen (bei Studienanfängerinnen und -anfängern nur hochschulweise, bei Studierenden in höheren Semestern auch pro Fachbereich bzw. Fakultät). Beispiel: Sie stehen noch vor der Entscheidung, ob Sie im kommenden Wintersemester Betriebswirtschaftslehre an der Universität Paderborn oder der Fachhochschule Bielefeld studieren. Entsprechend sollten Sie sich über den Studienfonds OWL sowohl an der Universität Paderborn als auch der Fachhochschule Bielefeld bewerben. Falls Sie sich an einer Hochschule für denselben Studiengang mehrfach um ein Stipendium bewerben, wird nur die zuletzt abgeschickte Bewerbung berücksichtigt und den Auswahlkommissionen übermittelt; die vorangegangenen Bewerbungen werden gelöscht.

 

Von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung bitten wir abzusehen. Nach erfolgter Auswahl werden alle Bewerberinnen und Bewerber schriftlich benachrichtigt. Dies geschieht in der Regel im September.

 

 

Teilnahmebedingungen

Im Bewerbungsprozess bestätigen Sie im Online-Bewerbungsformular die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer in der Bewerbung gemachten Angaben sowie übermittelten Nachweise. Ihnen ist bekannt, dass bei falschen Angaben die Förderung widerrufen werden kann und ggf. bereits erhaltene Mittel zurückzuzahlen sind.

Zudem willigen Sie im Online-Bewerbungsformular in die Datenschutzhinweise der Erklärung zum Deutschlandstipendium ein.

Sie bestätigen im Online-Bewerbungsformular darüber hinaus, dass Sie die Förderrichtlinien der Stiftung Studienfonds OWL für die Vergabe von Deutschlandstipendien akzeptieren.

 

Informationen zum Auswahlverfahren

Der Studienfonds OWL nimmt die Bewerbungen entgegen und prüft sie auf Erfüllung der formalen Anforderungen. Anschließend werden alle Bewerbungen zur Beurteilung und Bewertung an die jeweils zuständige Auswahlkommission übermittelt. Für die Auswahl von Studieninteressierten sowie Studierenden bis einschließlich 1. Semester (zum Zeitpunkt der Bewerbung), wird an jeder Hochschule eine zentrale Auswahlkommission gebildet, deren Mitglieder vom Präsidium bzw. Rektorat ernannt werden. Für die Auswahl von Studierenden ab dem 2. Semester (zum Zeitpunkt der Bewerbung) werden in den Fakultäten dezentrale Auswahlkommissionen gebildet, deren Mitglieder der Fakultät angehören müssen und von der*dem Dekan*in der jeweiligen Fakultät ernannt werden.  Den zentralen Auswahlkommissionen gehören mindestens drei und den dezentralen Auswahlkommissionen mindestens zwei Hochschullehrer*innen an. Darüber hinaus können den Auswahlkommissionen auch Studierende angehören. In jeder Auswahlkommission müssen mehr Hochschullehrer*innen als Studierende vertreten sein. In beratender Funktion können Förderer in den Auswahlkommissionen mitwirken.

 

Die Kommissionen prüfen die eingegangenen Bewerbungen und sprechen dem Präsidium bzw. Rektorat  eine Empfehlung der zu fördernden Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Aufgrund dieser Empfehlung entscheidet die jeweilige Hochschule über die Vergabe der Stipendien. Die Bewerberinnen und Bewerber werden über die Ergebnisse schriftlich informiert. Auswahlgespräche finden nicht statt.

 

 Auswahlkriterien

 

a) Gemäß § 3 des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) werden die Stipendien nach Leistung und Begabung vergeben. Gemäß § 2 Abs. 1 Stipendieprogramm-Verordnung (StipV) können Leistung und Begabung insbesondere wie folgt nachgewiesen werden:

  • für Studienanfängerinnen und Studienanfänger durch

die Durchschnittsnote bzw. letzte Durchschnittsnote (vor) der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder die besondere Qualifikation, die zum Studium an dieser Hochschule berechtigt,

  • für bereits immatrikulierte Studierende durch die bisher erbrachten Studienleistungen, die erreichten ECTS-Punkte, Ergebnisse einer Zwischenprüfung oder die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums Bachelorstudiums.

Die vorgenannten Leistungen werden als entscheidendes Indiz für die Begabung gewertet. Andere Anhaltspunkte, die für eine besondere Begabung sprechen, sind von der*dem Bewerber*in darzulegen und werden von der Kommission entsprechend berücksichtigt. 

 

b) Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials werden gemäß § 2 Abs. 2 StipV außerdem berücksichtigt:

  1. besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika,
  2. außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen,
  3. besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten oder einen Flüchtlings- oder Migrationshintergrund.

Ihre Ansprechpartner/-innen

Wenn Sie trotz aller Ausführungen auf dieser Seite noch Fragen zum Bewerbungsprozedere haben oder Ihre spezielle Frage in den dargelegten Ausführungen nicht beantwortet wird, schauen Sie bitte gerne in den FAQ nach.

 

Für dann noch ungeklärte Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung:

 

FABIAN KLIPSCH
Referent

Mo.: 08:00 – 17:00 Uhr
Di. - Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr

Tel.: 05251 – 60 52 34

Mobil: 0152 – 01 59 37 67

f.klipsch@studienfonds-owl.de

 

SANDRA ERDMANN
Referentin

Mo. - Do.: 07:30 Uhr – 14:30 Uhr
Tel.: 05251 – 60 34 90

Mobil: 0173 – 52 08 65 7

s.erdmann@studienfonds-owl.de