FAQ

In der Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten zu allen wichtigen Aspekten des Deutschlandstipendiums sowie des Sozialstipendiums der Stiftung Studienfonds OWL. Die Ansicht ist nach den Rubriken Studierende, Förderinnen und Förderer und Hochschulen gegliedert.

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FAQ für SchülerInnen und Studierende

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Stipendien der Stiftung Studienfonds OWL.

 

 

 


 

ALLGEMEINES

 

Kann ich nach Ablauf der Bewerbungsfristen noch Unterlagen nachreichen?

  • Bitte reichen Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen unaufgefordert nach, da wir diese nicht mehr berücksichtigen können.

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DEUTSCHLANDSTIPENDIUM

 

Wie lange werde ich gefördert, wenn ich meine letzte Prüfung ablege?

  • Das Stipendium wird bis zum Ende des Monats ausbezahlt, in dem Sie ihr Zeugnis erhalten, jedoch maximal zwei Monate nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung (z.B. Abgabe Bachelor oder Masterarbeit). Informieren Sie uns in diesem Fall bitte rechtzeitig vorab über das geplante Studienende.

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Wird das Deutschlandstipendium fortgezahlt, wenn ich mich für ein Praktikum im In- oder Ausland beurlauben lasse?

  • Es ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden:
    Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Das Stipendium wird über den Zeitraum ausbezahlt, der laut Studienordnung vorgesehen ist. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden. Lassen sich Stipendiaten für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt.

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Wird das Deutschlandstipendium fortgezahlt, wenn man während der Förderzeit ein Auslandssemester absolviert?

  • Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich während der Förderzeit in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, an der man eingeschrieben ist. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält. Das Deutschlandstipendium wird auch bei studienrelevanten Auslandspraktika fortgezahlt.

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Kann ich BAföG beziehen und gleichzeitig die Förderung des Deutschlandstipendiums erhalten?

  • Ja, das Deutschlandstipendium wird BAföG- und einkommensunabhängig gezahlt.

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Welchen Notendurchschnitt benötigt man um ein Deutschlandstipendium zu erhalten?

  • Es gibt keinen Notendurchschnitt bzw. einen Richtwert mit dem der Erhalt eines Stipendiums garantiert ist, da das Deutschlandstipendium auch abhängig von anderen Faktoren wie beispielsweise ehrenamtlichen Engagement vergeben wird.

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Wo finde ich Informationen zum Auswahlverfahren?

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Wann findet die nächste Bewerbungsphase statt?

  • Vom 15.3 bis 5.5. können sich jährlich Studierende und Studieninteressierte für ein Deutschlandstipendium bewerben

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Wann wird mir die Entscheidung über die Bewilligung eines Deutschlandstipendiums mitgeteilt?

  • Die Entscheidung über die Bewilligung eines Deutschlandstipendiums wird voraussichtlich im September eines jeden Jahres verschickt. Demnach bitten wir bis Ende September von Anfragen über die Bewilligung eines Deutschlandstipendiums abzusehen.

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SOZIALSTIPENDIUM

 

Nach welchen Kriterien wird das Sozialstipendium vergeben?

  • Das Sozialstipendium ist für Studierende gedacht, die sich nachweislich in einer nicht zu vertretenen finanziellen oder persönlichen Notlage befinden, die die Aufnahme/Weiterführung des Studiums gefährdet und die eine mindestens befriedigende Schul- bzw. Studienleistung vorweisen können.

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Wo finde ich Informationen zum Auswahlverfahren?

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Wo finde ich die Förderrichtlinien für das Sozialstipendium?

  •  Die Förderrichtlinien zum Sozialstipendium finden Sie Opens internal link in new windowhier.

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Wann findet die nächste Bewerbungsphase statt?

  • Bewerbungen für ein Sozialstipendium sind jährlich vom 1.2. bis Ende Februar und vom 1.8. bis 31.8. möglich. Bitte informieren Sie sich über die Förderrichtlinien und reichen Sie bitte nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen unaufgefordert nach, da wir diese nicht mehr berücksichtigen können.

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Kann ich ein Sozialstipendium erhalten, wenn ich die Regelstudienzeit überschritten habe?

  •   Ja, das Sozialstipendium wird unabhängig von der Regelstudienzeit vergeben.

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