Deutschlandstipendium

FAQ

Allgemeines

Können sich auch ausländische Studierende bewerben? →

Können sich auch Promotionsstudierende auf ein Stipendium bewerben? →

Wie verfasse ich ein Motivationsschreiben? →

Kann man sich nach einer Absage zu einem späteren Förderjahr erneut bewerben? →

Kann ich nach Ablauf der Bewerbungsfristen noch Unterlagen nachreichen? →

Wie erfolgt die Zuordnung von Stipendiat/-innen und Förderern? →

Darf ich als Stipendiat/-in eine Nebentätigkeit als studentische Hilfskraft (SHK/WHB) ausüben? →

Was mache ich, wenn sich meine Adresse oder Bankverbindung ändert? →

Wann findet die nächste Bewerbungsphase statt?

  • Die Bewerbungsphase für das Deutschlandstipendium findet jährlich vom 15.03. bis 05.05. statt. 

Wer kann sich bewerben?

  • Voraussetzung ist eine Zulassung oder Immatrikulation an einer der fünf Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe: Universität Bielefeld, Universität Paderborn, Fachhochschule Bielefeld, Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Hochschule für Musik in Detmold.
  • Auch Studienbewerberinnen und -bewerber können ihre Unterlagen einreichen. Das Stipendium wird im Erfolgsfall nur rechtsgültig, wenn Sie zu Beginn des Förderjahres an einer der bereits genannten Hochschulen immatrikuliert sind.

Welchen Notendurchschnitt benötigt man um ein Deutschlandstipendium zu erhalten?

  • Es gibt keinen festen Notendurchschnitt bzw. einen Richtwert, mit dem der Erhalt eines Stipendiums garantiert ist, da das Deutschlandstipendium auch abhängig von anderen Faktoren wie beispielsweise ehrenamtlichem Engagement vergeben wird.

Wo finde ich Informationen zum Auswahlverfahren und den Förderrichtlinien?

Wann wird mir die Entscheidung über die Bewilligung eines Deutschlandstipendiums mitgeteilt?

  • Die Bescheide über die Bewilligung eines Deutschlandstipendiums werden in der Regel im September eines jeden Jahres verschickt. Demnach bitten wir bis Ende September von Anfragen über die Bewilligung eines Deutschlandstipendiums abzusehen.

Wird das Deutschlandstipendium fortgezahlt, wenn ich mich für ein Praktikum im In- oder Ausland beurlauben lasse?

  • Es ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden:
    Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Das Stipendium wird über den Zeitraum weiterhin gewährt, der laut Studienordnung vorgesehen ist. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind: Sie können als „fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden. Lassen sich Stipendiatinnen und Stipendiaten für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit pausiert.

Wird das Deutschlandstipendium fortgezahlt, wenn man während der Förderzeit ein Auslandssemester absolviert?

  • Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich während der Förderzeit in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, an der man eingeschrieben ist. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält. Das Deutschlandstipendium wird auch bei studienrelevanten Auslandspraktika fortgezahlt.

Ist das Stipendium steuerrechtlich als "Mehreinkommen " zu betrachten?

  • Das Deutschlandstipendium ist steuerfrei und wird laut §5 Abs. 3 StipG i.d.R. nicht als Einkommen bei Sozialleistungen angerechnet. Das Deutschlandstipendium stellt somit keine entgeltliche Entlohnung einer bestimmten Beschäftigung dar und ist, wie auch alle anderen vergleichbaren Stipendien, nicht als Arbeitsentgelt zu verbeitragen.

Kann ich BAföG beziehen und gleichzeitig die Förderung des Deutschlandstipendiums erhalten?

  • Ja, das Deutschlandstipendium wird BAföG- und einkommensunabhängig gezahlt.

Wie lange werde ich gefördert, wenn ich meine letzte Prüfung ablege?

  • Das Stipendium wird bis zum Ende des Monats ausbezahlt, in dem Sie ihr Zeugnis erhalten, jedoch maximal zwei Monate nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung (z.B. Abgabe Bachelor oder Masterarbeit). Sie sind verpflichtet uns in diesem Fall rechtzeitig vorab über das geplante Studienende zu informieren.

Wie kann ich mein Stipendium verlängern?

  • Das Deutschlandstipendium wird in der Regel für zwei Jahre bewilligt. Nach Abschluss des ersten Förderjahres findet eine Leistungsüberprüfung statt, deren Bestehen die Voraussetzung für die Fortgewährung des Stipendiums ist. Nach Ablauf der zwei Jahre gibt es die Möglichkeit, das Stipendium einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dafür muss eine Neubewerbung eingereicht werden.
  • Die Bewerbungen um ein drittes Förderjahr stehen in direkter Konkurrenz mit denen der Neubewerber, sodass eine Verlängerung trotz gleichbleibender oder besserer Leistungen gegenüber den Vorjahren nicht gewährleistet werden kann.

Können sich auch ausländische Studierende bewerben?

  • Ja. Voraussetzung ist die Zulassung oder Immatrikulation an einer der fünf Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe:  Universität Bielefeld, Universität Paderborn, Fachhochschule Bielefeld, Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Hochschule für Musik in Detmold, ,.
  • Ausgeschlossen sind Austauschstudierende, die an ihrer Heimatuniversität immatrikuliert sind und an den bereits genannten Hochschulen nur einen Auslandsaufenthalt als Gast absolvieren.

Können sich auch Promotionsstudierende auf ein Stipendium bewerben?

  • Nein. Promotionsstudierende sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Wie verfasse ich ein Motivationsschreiben?

  • Einen Leitfaden zum Verfassen von Motivationsschreiben finden Sie hier.

Kann man sich nach einer Absage zu einem späteren Förderjahr erneut bewerben?

  • Ja. Interessierte Studierende können sich in jeder neuen Vergaberunde erneut bewerben.

Kann ich nach Ablauf der Bewerbungsfristen noch Unterlagen nachreichen?

  • Bitte reichen Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen unaufgefordert nach, da diese nicht berücksichtigt werden.

Wie erfolgt die Zuordnung von Stipendiat/-iInnen und Förderern?

  • Eine Zuordnung erfolgt direkt. Viele der fördernden Unternehmen und Privatpersonen laden aber nicht nur ihre persönlichen Studienfonds-Stipendiatinnen und Stipendiaten zu Veranstaltungen im ideellen Förderprogramm ein, sondern öffnen diese Veranstaltungen für einen erweiterten Kreis innerhalb des Studienfonds-Netzwerks. Weiterhingehende Informationen finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner/-innen

FABIAN KLIPSCH
Referent

Mo.: 08:00 – 17:00 Uhr
Di. - Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr

Tel.: 05251 – 60 52 34

Mobil: 0152 – 01 59 37 67

f.klipsch@studienfonds-owl.de

 

SANDRA ERDMANN
Referentin

Mo. - Do.: 07:30 Uhr – 14:30 Uhr
Tel.: 05251 – 60 34 90

Mobil: 0173 – 52 08 65 7

s.erdmann@studienfonds-owl.de