Voraussetzungen und Ausschlusskriterien für eine Bewerbung
Das Online-Bewerbungsformular wird vom 1. Februar bis zum 1. März 2021 für Bewerbungen zum Sommersemester 2021 geöffnet sein.
Die Bewerbung um ein Sozialstipendium ist ausschließlich online möglich.
Bewerbungen für das Sommersemester 2021 sind vom 1. Februar bis zum 1. März 2021 möglich.
Bewerbungen für das WS 2021/22 vorraussichtlich ab dem 1. August 2021. Bitte informieren Sie sich regelmäßig an dieser Stelle.
Bitte reichen Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen unaufgefordert nach, da wir diese nicht mehr berücksichtigen können.
Bewerben können sich
Voraussetzung für die Bewerbung der oben genannten Zielgruppe ist, dass sie sich nachweislich in einer nicht zu vertretenen finanziellen oder persönlichen Notlage befinden, die die Aufnahme/Weiterführung des Studiums gefährdet und sie eine mindestens befriedigende Schul- bzw. Studienleistung vorweisen können.
Ausschlusskriterien für eine Bewerbung bzw. Gewährung sind u.a.
Ob Sie förderungswürdig sind, erfahren Sie außerdem ausführlicher in den Förderrichtlinien. Diese enthalten die Kriterien, die erfüllt werden müssen, um über den Studienfonds OWL mit einem Sozialstipendium gefördert zu werden.
Bitte richten Sie keine Anfragen zum Sozialstipendium an die Studiensekretariate oder Lehrstühle der Fakultäten. Fordern Sie bitte auch keine Gutachten von Professoren für die Bewerbung an, derartige Gutachten dürfen nicht in die Auswahl einbezogen werden.
Im Bewerbungsprozess bestätigen Sie im Online-Bewerbungsformular die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer in der Bewerbung gemachten Angaben sowie übermittelten Nachweise. Ihnen ist bekannt, dass bei falschen Angaben die Förderung widerrufen werden kann und ggf. bereits erhaltene Mittel zurückzuzahlen sind.
Zudem willigen Sie im Online-Bewerbungsformular in die Datenschutzhinweise der Erklärung zum Sozialstipendium ein.
Sie bestätigen im Online-Bewerbungsformular darüber hinaus, dass Sie die Förderrichtlinien der Stiftung Studienfonds OWL für die Vergabe von Sozialstipendien akzeptieren.
Der Studienfonds OWL nimmt die Bewerbungen entgegen und prüft sie auf Erfüllung der formalen Anforderungen. Anschließend werden alle Bewerbungen von der zuständigen Auswahlkommission geprüft und bewertet. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie auch den Datenschutzhinweis in der Erklärung zum Sozialstipendium.
Die Auswahlkommission für die Sozialstipendien bilden fünf Studierende der fünf am Studienfonds beteiligten Hochschulen. Die Kommission prüft die eingegangenen Bewerbungen und spricht dem Vorstand des Studienfonds OWL anschließend eine Empfehlung der zu fördernden Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Aufgrund dieser Empfehlung entscheidet der Vorstand abschließend über die Vergabe der Stipendien. Die Bewerberinnen und Bewerber werden von der Geschäftsstelle des Studienfonds OWL über die Ergebnisse schriftlich informiert.
Auswahlgespräche finden nicht statt.
Vorrangiges Auswahlkriterium bei der Vergabe der Sozialstipendien ist das Vorliegen einer besonderen finanziellen oder persönlichen Bedürftigkeit bzw. Notlage, die die Aufnahme oder Weiterführung des Studiums des Bewerbers bzw. der Bewerberin gefährdet.
Schwerbehinderungen fallen ebenfalls unter das Kriterium der Bedürftigkeit und werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Nachrangig werden bei der Auswahl auch gesellschaftliches bzw. soziales Engagement der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.
„Uns liegt es am Herzen, dass junge Nachwuchstalente ihr volles Potenzial entfalten – schließlich sind sie die Innovatoren von morgen. Deshalb fördern wir exzellente Studierende mit dem Studienfonds OWL. Mit unserem Hauptsitz in Detmold sind wir tief verwurzelt in der Region und setzen uns ein für ein starkes Ostwestfalen-Lippe.“