Sozialstipendium

 

 


 

Zur Online-Bewerbung

Über folgenden Link können Sie sich vom 1.2. bis 28.2. um ein Sozialstipendium bewerben: Bewerbung Sozialstipendium.

Nach Abschluss der Bewerbungsphase informieren wir ca. 4 Wochen später über das Ergebnis des Auswahlverfahrens.

You can apply for a social scholarship from Feb. 1 to Feb. 28 via the following link:  Application Sozialstipendium.

After the end of the application phase we will inform about the result of the selection process about 4 weeks later.


Bewerbungszeitraum

Bewerbungen für ein Sozialstipendium sind jährlich vom 1.2. bis 28.2. und vom 1.8. bis 31.8. möglich.

Bitte informieren Sie sich über die Förderrichtlinien und reichen Sie bitte nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen unaufgefordert nach, da wir diese nicht mehr berücksichtigen können.

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Voraussetzungen und Ausschlusskriterien für eine Bewerbung

Bewerben können sich

  • alle deutschen und ausländischen Studierende, die an einer der fünf staatlichen und zum Studienfonds OWL gehörenden Hochschulen im Erststudium immatrikuliert sind. (Ausnahme: Ausländische Studierende können sich auch im Zweitstudium bewerben, wenn sie ihr Erststudium im Ausland abgeschlossen haben.)
  • alle Abiturienten/-innen und Studieninteressierte, die demnächst ein Erststudium an einer der fünf Hochschulen aufnehmen möchten.

Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass sie sich nachweislich in einer nicht zu vertretenen finanziellen oder persönlichen Notlage befinden, die die Aufnahme/Weiterführung des Studiums gefährdet und sie eine mindestens befriedigende Schul- bzw. Studienleistung vorweisen können.

Ausschlusskriterium für die Gewährung eines Sozialstipendiums ist u.a.

  • der gleichzeitige Bezug eines Deutschlandstipendiums

Eine Bewerbung um ein Sozialstipendium kann jedoch parallel zu einer Bewerbung um ein Deutschlandstipendium eingereicht werden; bei doppelter Zusage müssen Sie uns mitteilen, für welches Stipendium Sie sich entscheiden. 

Ob Sie förderungswürdig sind, erfahren Sie ausführlicher in den Förderrichtlinien. Diese enthalten die Kriterien, die erfüllt werden müssen, um über den Studienfonds OWL mit einem Sozialstipendium gefördert zu werden.

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Erforderliche Nachweise und Qualifikationen

  • Motivationsschreiben (Hinweis: Bitte beachten Sie bitte hier den Leitfaden für die Erstellung eines Motivationsschreibens)
  • Tabellarischer Lebenslauf 
  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung bzw. letztes Zeugnis vor dem Schulabschluss, wenn das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt (sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten haben, muss es als Scan oder Foto per E-Mail an info@studienfonds-owl.de gesendet werden) sowie bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragene, amtlich beglaubigte Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem (und zwar in der Form, wie Sie sie auch für Ihre Bewerbung bzw. Einschreibung an Ihrer Hochschule benötigen; bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten direkt an der betreffenden Hochschule)
  • Ggf. Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des aktuellen Fachsemesters (Hinweis: Bei Studienanfängerinnen und -anfängern wird diese im Falle der Stipendienbewilligung nachgefordert.)
  • Ggf. vollständige Leistungsübersicht (Transkript) über das bisherige Studium und, wenn von Hochschulseite gegeben, die aktuelle Durchschnittsnote (Hinweis: Beide sind ggf. im Prüfungsamt erhältlich. Bitte keine selbst errechneten Werte angeben, diese können nicht berücksichtigt werden.)
  • Ggf. Abschlusszeugnis oder Transkript der vorher besuchten Hochschule bzw. des vorherigen Studiums (z.B. bei Hochschulwechsel sowie zu Beginn eines Master-Studiengangs)
  • Nachweise über besondere Qualifikationen, Auszeichnungen und Preise bzw. über besonderes soziales, politisches oder gesellschaftliches Engagement wie z. B. die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen, sonstige Kenntnisse
  • Zeugnisse über Praktika und Arbeitsverhältnisse
  • Nachweise über persönliche, familiäre oder gesundheitliche Umstände, sofern diese für die Bewerbung von Bedeutung sind
  • Nachweise Ihrer im Online-Formular dargestellten finanziellen Situation (monatliche Einnahmen/Angaben zum Vermögen/monatliche Ausgaben/Schulden und Verbindlichkeiten) der vergangenen drei Monate (Stand ab Bewerbung) durch zum Beispiel Gehalts-/Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Waisenrenten/geld-Bescheid, Einkommenssteuerbescheid von Ihnen bzw. Ihren Eltern, bestehende Verträge oder sonstige Nachweise Ihrer finanziellen Situation
  • BAföG-Bescheid, aber auch BAföG-Ablehnungsbescheid, wenn Sie uns darlegen wollen, dass und warum Sie kein BAföG erhalten

Bitte richten Sie keine Anfragen zum Sozialstipendium an die Studiensekretariate oder Lehrstühle der Fakultäten. Fordern Sie bitte auch keine Gutachten von Professorinnen und Professoren für die Bewerbung an, denn derartige Gutachten dürfen nicht in die Auswahl einbezogen werden.

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Informationen zum Auswahlverfahren

Auswahlverfahren

Der Studienfonds OWL nimmt die Bewerbungen entgegen und prüft sie auf Erfüllung der formalen Anforderungen. Anschließend werden alle Bewerbungen von der zuständigen Auswahlkommission geprüft und bewertet. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie auch den Datenschutzhinweis in der Erklärung zum Sozialstipendium.

Die Auswahlkommission für die Sozialstipendien bilden fünf Studierende der fünf am Studienfonds beteiligten Hochschulen. Die Kommission prüft die eingegangenen Bewerbungen und spricht dem Vorstand des Studienfonds OWL anschließend eine Empfehlung der zu fördernden Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Aufgrund dieser Empfehlung entscheidet der Vorstand abschließend über die Vergabe der Stipendien. Die Bewerberinnen und Bewerber werden von der Geschäftsstelle des Studienfonds OWL über die Ergebnisse schriftlich informiert.

Auswahlgespräche finden nicht statt.

Auswahlkriterien

Vorrangiges Auswahlkriterium bei der Vergabe der Sozialstipendien ist das Vorliegen einer besonderen finanziellen oder persönlichen Bedürftigkeit bzw. Notlage, die die Aufnahme oder Weiterführung des Studiums des Bewerbers bzw. der Bewerberin gefährdet.

Schwerbehinderungen fallen ebenfalls unter das Kriterium der Bedürftigkeit und werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Nachrangig werden bei der Auswahl auch gesellschaftliches bzw. soziales Engagement der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.

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Stimmen

Sarah Schweitzer-s-Alumna Studienfonds OWL

„Mit einem ausgefeilten Konzept und einer starken regionalen Kooperation leistet der Studienfonds OWL Bemerkenswertes, um uns junge Talente darin zu unterstützen unsere Persönlichkeit zu entwickeln und entfalten zu können."