Voraussetzungen und Ausschlusskriterien für eine Bewerbung
Über folgenden Link können Sie sich vom 1.2. bis 28.2. um ein Sozialstipendium bewerben: Bewerbung Sozialstipendium.
Nach Abschluss der Bewerbungsphase informieren wir ca. 4 Wochen später über das Ergebnis des Auswahlverfahrens.
You can apply for a social scholarship from Feb. 1 to Feb. 28 via the following link: Application Sozialstipendium.
After the end of the application phase we will inform about the result of the selection process about 4 weeks later.
Bewerbungen für ein Sozialstipendium sind jährlich vom 1.2. bis 28.2. und vom 1.8. bis 31.8. möglich.
Bitte informieren Sie sich über die Förderrichtlinien und reichen Sie bitte nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen unaufgefordert nach, da wir diese nicht mehr berücksichtigen können.
Bewerben können sich
Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass sie sich nachweislich in einer nicht zu vertretenen finanziellen oder persönlichen Notlage befinden, die die Aufnahme/Weiterführung des Studiums gefährdet und sie eine mindestens befriedigende Schul- bzw. Studienleistung vorweisen können.
Ausschlusskriterium für die Gewährung eines Sozialstipendiums ist u.a.
Eine Bewerbung um ein Sozialstipendium kann jedoch parallel zu einer Bewerbung um ein Deutschlandstipendium eingereicht werden; bei doppelter Zusage müssen Sie uns mitteilen, für welches Stipendium Sie sich entscheiden.
Ob Sie förderungswürdig sind, erfahren Sie ausführlicher in den Förderrichtlinien. Diese enthalten die Kriterien, die erfüllt werden müssen, um über den Studienfonds OWL mit einem Sozialstipendium gefördert zu werden.
Bitte richten Sie keine Anfragen zum Sozialstipendium an die Studiensekretariate oder Lehrstühle der Fakultäten. Fordern Sie bitte auch keine Gutachten von Professorinnen und Professoren für die Bewerbung an, denn derartige Gutachten dürfen nicht in die Auswahl einbezogen werden.
Der Studienfonds OWL nimmt die Bewerbungen entgegen und prüft sie auf Erfüllung der formalen Anforderungen. Anschließend werden alle Bewerbungen von der zuständigen Auswahlkommission geprüft und bewertet. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie auch den Datenschutzhinweis in der Erklärung zum Sozialstipendium.
Die Auswahlkommission für die Sozialstipendien bilden fünf Studierende der fünf am Studienfonds beteiligten Hochschulen. Die Kommission prüft die eingegangenen Bewerbungen und spricht dem Vorstand des Studienfonds OWL anschließend eine Empfehlung der zu fördernden Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Aufgrund dieser Empfehlung entscheidet der Vorstand abschließend über die Vergabe der Stipendien. Die Bewerberinnen und Bewerber werden von der Geschäftsstelle des Studienfonds OWL über die Ergebnisse schriftlich informiert.
Auswahlgespräche finden nicht statt.
Vorrangiges Auswahlkriterium bei der Vergabe der Sozialstipendien ist das Vorliegen einer besonderen finanziellen oder persönlichen Bedürftigkeit bzw. Notlage, die die Aufnahme oder Weiterführung des Studiums des Bewerbers bzw. der Bewerberin gefährdet.
Schwerbehinderungen fallen ebenfalls unter das Kriterium der Bedürftigkeit und werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Nachrangig werden bei der Auswahl auch gesellschaftliches bzw. soziales Engagement der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.
„Mit einem ausgefeilten Konzept und einer starken regionalen Kooperation leistet der Studienfonds OWL Bemerkenswertes, um uns junge Talente darin zu unterstützen unsere Persönlichkeit zu entwickeln und entfalten zu können."