Vom 15.3 bis 5.5. können sich Studierende und Studieninteressierte um ein Deutschlandstipendium bewerben. Bewerbungen sind ausschließlich über dieses Online-Formular möglich.
Zielgruppe
Bewertungskriterien
Ausschlusskriterien
Förderrichtlinien
Eine ausführliche Darstellung der Bewerbungsvoraussetzungen und Bewertungskriterien finden Sie in unseren Förderrichtlinien. Die Förderrichtlinien für das Deutschlandstipendium finden Sie hier.
Nach dem Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars müssen die Bewerbungsunterlagen wie nachfolgend benannt hochgeladen werden. Bitte kennzeichnen Sie die Dateien zwingend mit Ihrem Nachnamen (z.B. Lebenslauf_Mustermann), damit alle Dokumente eindeutig Ihnen zugeordnet werden können.
1. Datei: Motivation_Nachname.pdf
2. Datei: Lebenslauf_Nachname.pdf
3. Datei: Hochschulzugangsberechtigung_Nachname.pdf
4. Datei: Studium_Nachname.pdf
5. Datei: Nachweise_Nachname.pdf
6. Datei (optional): Sonstiges_Nachname.pdf
7. Datei (optional): Foto_Nachname.jpg
Bitte schicken Sie nach dem Upload aller Dokumente die Bewerbung online wie auf dem Bewerbungsserver beschrieben ab. Sie haben die Möglichkeit, die Bewerbung zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Bei abschließender erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
1. Es werden nur vollständig und fristgerecht hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Bitte reichen Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen unaufgefordert nach, da wir diese nicht mehr berücksichtigen können.
2. Alle Dokumente MÜSSEN im PDF-Format angefügt werden (Foto ausgeschlossen), andere Formate können bei der Bewertung nicht geöffnet und somit auch nicht berücksichtigt werden. Alle Nachweise sind in elektronischer Form und nur über das Online-Formular einzureichen. Papierdokumente werden nicht akzeptiert. Alle Dokumente müssen wie oben beschrieben gegliedert werden sowie in der angegebenen Reihenfolge auf den Bewerbungsserver geladen werden.
3. Bitte richten Sie keine Anfragen zum Deutschlandstipendium an die Studiensekretariate oder Lehrstühle der Fakultäten. Fordern Sie bitte auch keine Gutachten von Professorinnen und Professoren für die Bewerbung an, derartige Gutachten dürfen nicht in die Auswahl einbezogen werden.
4. Beim Verfassen Ihres Motivationsschreibens können Sie sich an diesem Leitfaden zur Erstellung des Motivationsschreiben orientieren.
5. Ein gleichzeitiger Bezug eines weiteren Stipendiums wird bei Bewilligung des Deutschlandstipendiums geprüft. Eine parallele Stipendienförderungen kann möglich sein und richtet sich nach der Art der Förderung. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium beziehen. Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs einiger Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier. Während des Stipendiums besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtungspflicht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt Stichproben durch, um Doppelförderung zu vermeiden. Der Studienfonds OWL bzw. die hieran beteiligten Hochschulen sind dazu verpflichtet, die hierfür notwendigen Daten zu übermitteln (vgl. §4 StipG).
6. Mehrfachbewerbungen: Falls Sie sich für verschiedene Studiengänge und/oder verschiedene am Studienfonds OWL beteiligten Hochschulen bewerben, möchten wir Sie bitten, sich auch entsprechend für diese Hochschulen/Studiengänge für das Stipendium zu bewerben. Beispiel: Sie stehen noch vor der Entscheidung, ob Sie im kommenden Wintersemester Betriebswirtschaftslehre an der Universität Paderborn oder der Fachhochschule Bielefeld studieren. Entsprechend sollten Sie sich über den Studienfonds OWL sowohl an der Universität Paderborn als auch der Fachhochschule Bielefeld bewerben. Falls Sie sich an einer Hochschule für denselben Studiengang mehrfach für ein Stipendium bewerben, wird nur die zuletzt abgeschickte Bewerbung berücksichtigt.
Der Studienfonds OWL nimmt die Bewerbungen entgegen und prüft sie auf Erfüllung der formalen Anforderungen. Anschließend werden alle Bewerbungen zur Beurteilung und Bewertung an die jeweils zuständige Auswahlkommission übermittelt. Für die Auswahl von Studieninteressierten sowie Studierenden bis einschließlich 1. Semester (zum Zeitpunkt der Bewerbung), wird an jeder Hochschule eine zentrale Auswahlkommission gebildet, deren Mitglieder vom Präsidium bzw. Rektorat ernannt werden. Für die Auswahl von Studierenden ab dem 2. Semester (zum Zeitpunkt der Bewerbung) werden in den Fakultäten dezentrale Auswahlkommissionen gebildet, deren Mitglieder der Fakultät angehören müssen und von der*dem Dekan*in der jeweiligen Fakultät ernannt werden. Den zentralen Auswahlkommissionen gehören mindestens drei und den dezentralen Auswahlkommissionen mindestens zwei Hochschullehrer*innen an. Darüber hinaus können den Auswahlkommissionen auch Studierende angehören. In jeder Auswahlkommission müssen mehr Hochschullehrer*innen als Studierende vertreten sein. In beratender Funktion können Förderer in den Auswahlkommissionen mitwirken.
Die Kommissionen prüfen die eingegangenen Bewerbungen und sprechen dem Präsidium bzw. Rektorat eine Empfehlung der zu fördernden Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Aufgrund dieser Empfehlung entscheidet die jeweilige Hochschule über die Vergabe der Stipendien. Die Bewerberinnen und Bewerber werden über die Ergebnisse schriftlich informiert. Auswahlgespräche finden nicht statt.
Auswahlkriterien
a) Gemäß § 3 des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) werden die Stipendien nach Leistung und Begabung vergeben. Gemäß § 2 Abs. 1 Stipendieprogramm-Verordnung (StipV) können Leistung und Begabung insbesondere wie folgt nachgewiesen werden:
die Durchschnittsnote bzw. letzte Durchschnittsnote (vor) der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder die besondere Qualifikation, die zum Studium an dieser Hochschule berechtigt,
Die vorgenannten Leistungen werden als entscheidendes Indiz für die Begabung gewertet. Andere Anhaltspunkte, die für eine besondere Begabung sprechen, sind von der*dem Bewerber*in darzulegen und werden von der Kommission entsprechend berücksichtigt.
b) Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials werden gemäß § 2 Abs. 2 StipV außerdem berücksichtigt:
Wenn Sie trotz aller Ausführungen auf dieser Seite noch Fragen zum Bewerbungsprozedere haben oder Ihre spezielle Frage in den dargelegten Ausführungen nicht beantwortet wird, schauen Sie bitte gerne in den FAQ nach.
Für dann noch ungeklärte Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner:
Fabian Klipsch f.klipsch@studienfonds-owl.de
Sandra Erdmann s.erdmann@studienfonds-owl.de
„Mit einem ausgefeilten Konzept und einer starken regionalen Kooperation leistet der Studienfonds OWL Bemerkenswertes, um uns junge Talente darin zu unterstützen unsere Persönlichkeit zu entwickeln und entfalten zu können."