Das Bewerbungsfenster ist geschlossen!
Die nächste Vergaberunde von Deutschlandstipendien findet zum Wintersemester 2020/2021 statt. Bewerbungen sind ab dem 15. März 2020 online auf dieser Website möglich.
Bewerben können sich
Voraussetzungen für eine Bewerbung
Ausschlusskriterien für eine Bewerbung
Ob Sie förderungswürdig sind, erfahren Sie außerdem ausführlicher in den Förderrichtlinien. Diese enthalten die Kriterien, die erfüllt werden müssen, um über den Studienfonds OWL mit einem Deutschlandstipendium gefördert zu werden. Die Förderrichtlinien für das Deutschlandstipendium finden Sie hier.
Nach dem Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars, können die Bewerbungsunterlagen wie nachfolgend beschriftet hochgeladen werden. Bitte kennzeichnen Sie die Dateien auch mit Ihrem Nachnamen (z.B. Lebenslauf_Mustermann) damit alle Dokumente Ihnen eindeutig zugeordnet werden können.
1. Datei: Motivation_Nachname.pdf
2. Datei: Lebenslauf_Nachname.pdf
3. Datei: Studium_Nachname.pdf
4. Datei: Nachweise_Nachname.pdf
5. Datei (optional): Sonstiges_Nachname.pdf
6. Datei (optional): Foto_Nachname.pdf
1. Es werden nur vollständig und fristgerecht hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Bitte reichen Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen unaufgefordert nach, da wir diese nicht mehr berücksichtigen können (Ausnahme: Abiturientinnen und Abiturienten, die das Abschlusszeugnis erst nach Bewerbungsschluss erhalten).
2. Alle Dokumente MÜSSEN im PDF-Format angefügt werden (Foto ausgeschlossen), andere Formate können bei der Bewertung nicht geöffnet und somit auch nicht berücksichtigt werden. Alle Nachweise sind in elektronischer Form und nur über das Online-Formular einzureichen. Papierdokumente werden nicht akzeptiert. Alle Dokumente müssen wie oben beschrieben gegliedert werden sowie in der angegebenen Reihenfolge auf den Bewerbungsserver geladen werden.
3. Bitte richten Sie keine Anfragen zum Deutschlandstipendium an die Studiensekretariate oder Lehrstühle der Fakultäten. Fordern Sie bitte auch keine Gutachten von Professorinnen und Professoren für die Bewerbung an, derartige Gutachten dürfen nicht in die Auswahl einbezogen werden.
4. Beim Verfassen Ihres Motivationsschreibens können Sie sich an diesem Leitfaden zur Erstellung des Motivationsschreiben orientieren.
5. Ein gleichzeitiger Bezug eines weiteren Stipendiums wird bei Bewilligung des Deutschlandstipendiums geprüft. Eine parallele Stipendienförderungen kann möglich sein und richtet sich nach der Art der Förderung. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium beziehen. Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs einiger Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier. Während des Stipendiums besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtungspflicht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt Stichproben durch, um Doppelförderung zu vermeiden. Der Studienfonds OWL bzw. die hieran beteiligten Hochschulen sind dazu verpflichtet, die hierfür notwendigen Daten zu übermitteln (vgl. §4 StipG).
6. Mehrfachbewerbungen: Falls Sie sich für verschiedene Studiengänge und/oder verschiedene am Studienfonds OWL beteiligten Hochschulen bewerben, möchten wir Sie bitten, sich auch entsprechend für diese Hochschulen/Studiengänge für das Stipendium zu bewerben. Beispiel: Sie stehen noch vor der Entscheidung, ob Sie im kommenden Wintersemester Betriebswirtschaftslehre an der Universität Paderborn oder der Fachhochschule Bielefeld studieren. Entsprechend sollten Sie sich über den Studienfonds OWL sowohl an der Universität Paderborn als auch der Fachhochschule Bielefeld bewerben. Falls Sie sich an einer Hochschule für denselben Studiengang mehrfach für ein Stipendium bewerben, wird nur die zuletzt abgeschickte Bewerbung berücksichtigt.
Der Studienfonds OWL nimmt die Bewerbungen entgegen und prüft sie auf Erfüllung der formalen Anforderungen. Anschließend werden alle Bewerbungen zur Beurteilung und Bewertung an Auswahlkommissionen übermittelt, deren Mitglieder vom Rektorat/Präsidium bzw. Senat der jeweiligen Hochschule bestimmt worden sind. Die Auswahlkommissionen bilden Professorinnen, Professoren und Studierende.
Die Kommissionen prüfen die eingegangenen Bewerbungen und sprechen dem Vorstand der Stiftung Studienfonds OWL eine Empfehlung der zu fördernden Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Aufgrund dieser Empfehlung entscheidet der Vorstand abschließend über die Vergabe der Stipendien. Die Bewerberinnen und Bewerber werden über die Ergebnisse schriftlich informiert.
Auswahlgespräche finden nicht statt.
Die Auswahlkriterien der Stiftung Studienfonds OWL richten sich nach den offiziellen Auswahlkriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes der Bundesregierung (vgl. § 2 StipV). Das bedeutet:
Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem berücksichtigt:
„Uns liegt es am Herzen, dass junge Nachwuchstalente ihr volles Potenzial entfalten – schließlich sind sie die Innovatoren von morgen. Deshalb fördern wir exzellente Studierende mit dem Studienfonds OWL. Mit unserem Hauptsitz in Detmold sind wir tief verwurzelt in der Region und setzen uns ein für ein starkes Ostwestfalen-Lippe.“